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AGB

Voraussetzungen:
Mindestalter: 21 Jahre
Fahrausweis Kategorie: B oder höher

Kaution:
Kaution: CHF 0.- (Keine Kaution)
Selbstbehalt: CHF 3‘000.-

Reservationen:
– Reservationen sind schriftlich mittels Reservierungs-Anfrage Formular, telefonisch oder per E-Mail möglich.
– Eine Reservationsbestätigung erhalten Sie per E-Mail.
– Reservationen welche nicht eingehalten werden, müssen mindestens 48h vor Beginn der Miete wieder annulliert werden.

-BITTE BEACHTEN SIE, DASS FÜR BUCHUNGSRESERVIERUNGEN EINE GEBÜHR VON 250 CHF ANFÄLLT. DIESE GEBÜHR IST IM MIETWAGENPREIS ENTHALTEN UND MUSS IM VORAUS BEZAHLT

Haftungsausschlüsse:
Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art.

Unfälle:
– Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Sportsluxurycars 4You GmbH zu informieren.
– Ebenfalls verpflichtet er sich unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und einen Rapport erstellen zu lassen.

 

Vorbehalte / Ausschlüsse:
– Sportsluxurycars 4You GmbH behält sich das Recht vor, bei schlechtem Wetter die Fahrzeuge nicht auszuhändigen.
– Bei bestehenden Mietverträgen können neue Termine vereinbart werden.
– Beidseitig gibt es keine Folgekosten.

Ausland:
– Das Fahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden. Allfällige Ausnahmen können durch Sportsluxurycars 4You GmbH beschlossen werden und sind schriftlich einzuholen.

Versicherung:
– Haftpflicht und Vollkasko sind inkl. Der Selbstbehalt beträgt: CHF 3‘000.-
– Schäden bis zu dieser Summe gehen zu Lasten des Mieters!

Nicht versichert sind:
– Schäden am Fahrzeug, an Felgen und Reifen, Motor und Getriebeschäden etc., die durch nicht ordnungsgemässem Fahren entstehen.
– Bei Missachtung der AGB’s entfällt der Versicherungsschutz ebenfalls.
– Alkohol trinken vor und während der Fahrt ist strikt verboten!
– Schäden infolge Trunkenheit (bei mehr als 0.5 Promille) sind nicht versichert!
– Bei Unfällen und Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit (bei REGEN,SCHNEEFALL oder EISGLÄTTE etc.) und bei Schäden durch zu nahes Auffahren, gilt Haftung durch den Mieter.

Die gesamten Kosten der entstandenen Schäden sind sofort zu bezahlen.

VERBOTE:
– Das Rauchen, Essen und Trinken im Fahrzeug.
– Fahrten ohne erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppen, Autorennen und ¼ Meilen sowie Teilnahme an Rennsport-Anlässen (keine Versicherungsdeckung).
– Parkieren in Tiefgaragen und enge Parkplätze.
– ESP deaktivieren.
– Offroad oder Waldfahrten.
BEI GROBER VERUNREINIGUNG, SCHLAMM ODER DRECK WERDEN CHF 500.- FÜR DIE REINIGUNG DEM MIETER IN RECHNUNG GESTELLT!

Verkehrsübertretungen:
– Der Mieter haftet während der Mietfrist bis zur Rückgabe für alle Verkehrsübertretungen.
– Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Übergabe / Rückgabe:
– Die Übergabe und  Rückgabe erfolgen an der Geschäftsstelle der LXRY-CARS.CH GmbH.
– Es wird bei der Übergabe / Rückgabe jeweils ein Rapport ausgefüllt und eventuelle Schäden sind schriftlich und auf Foto festzuhalten.
– Fahrzeug ist vor der Rückgabe vollzutanken.

Fehlmanipulationen:
– Schäden am Fahrzeug durch überdrehen des Motors, überhitzen der Kupplung durch langes Schleifen, Kavalierstarts, übermässiger Reifenverschleiss sowie jegliche Art der Fehlmanipulation bedingen der vollumfänglichen Haftung durch den Mieter.
– Diese Schäden können mittels Computer genau nachgewiesen werden!

Fahren einer Drittperson:
– Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur mit Zustimmung des Vermieters auf eine weitere Person übertragen. Drittfahrer sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss zu nennen.

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